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Auswertung Burgvogt

Auswertung Burgvogtswohnung

In der ursprünglich bewilligten Planung von 1793 (Dötsch Abb.3.I u. 3.II) war zwischen dem Nordtor und dem Küchengebäude (später Damenbau) kein Gebäudeteil vorgesehen. Die an die Küche angelagerte Burgvogtswohnung war somit bereits eine Planänderung. Diese ist mit der Meldung, dass die Türmerwohnung „… zum Theil zu Stande gekommen …“ sei, bereits 1794 aktenkundig.

Eine auf 1794/95 datierte Ansichtszeichnung (Dötsch Abb.14.II) bildet die Nordflanke von außen und der Hofseite ab. Der heute vorhandene Baubestand entspricht dieser Darstellung bis in viele Details, so dass von einer weitgehend unveränderten Ausführung dieser Planung auszugehen ist.

Die gleichzeitige Errichtung der Burgvogtswohnung mit dem angrenzenden Bereich des Damenbaus ist mit Baubefunden zu belegen (Befund BU 01, 11). Gleiches gilt für den Anschluss an das Nordtor (Befund NO 06, 07).

Die Meldung der Bewohnbarkeit der Burgvogtswohnung erfolgte im April 1795.

Der ursprünglich nur 1½ geschossige Gebäudeabschnitt wurde im Nachhinein um ein Geschoss erhöht, in dem sich eine Cavalierswohnung befand. Die Arbeiten an dieser Aufstockung werden in einem Baufortgangsbericht zum Jahresende 1796 beschrieben. Da die ursprüngliche Zinnenreihe bei dieser Erhöhung z.T. erhalten blieb und in die Außenwand des 2.OG integriert wurde, ist die nachträgliche Aufstockung deutlich am Bau abzulesen (Befund BU 05, 08).

Im Januar 1798 wurde die Vollendung des Turmes auf der Burgvogtswohnung gemeldet. Aufgrund der knapp gehaltenen Bauberichte ist nicht eindeutig festzustellen, ob diese Information auf den Treppenturm oder den an der Nordseite angefügten Turm zu beziehen ist. Die wahrscheinlich in zwei Abschnitten erfolgte Erhöhung des Treppenturms ist an mehreren Baubefunden abzulesen (Befund BU 02, 03, 04, 15 - 28). Auch die Erhöhung des Nordturmes um ein Geschoss ist baubefundlich belegt (Befund NO 10).

In der zweiten Hälfte des 19.Jhs. sind mehrere kleinere Bauunterhaltungsmaßnahmen über Quellen belegt.

1998 wurden Instandsetzungsarbeiten im Bereich der Mauerkronen, der Dachdeckung und des Dachwerks ausgeführt, die sich in Baubefunden abzeichnen (Befund BU 05, 08, 10).


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